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Rückzug
#39
(05-07-2017, 15:32)Pfanne schrieb: Letztlich kann ich nur spekulieren. Klar werde ich Geld in diese Verfahren stecken müssen. Aber mein letztes Hemd (eher noch mehr) behalte ich für mich. Wenn Mutti+Staat mir jeglichen Zugang zu meinem Sohn verwehren und mich zum Zahlemann degradieren, werde ich schauen, ob es Staaten gibt, die einen tüchtigen Arbeiter gebrauchen können. Gabs da nicht mal Anleitungen von einem ... Leutnant Dino?


Kennst du den Mechanismus, wie man zum Zahlemann degradiert wird? Es fängt damit an, dass der gegnerische Anwalt oder das JA deine gesamten Einkommensnachweise einfordern. Danach stellen sie eine bombastische Berechnung für deine Verpflichtungen auf. Sie beziehen sich dabei auf die sog. Düsseldorfer Tabelle und interpretieren diese meistens zu deinem Nachteil. Die Summe ist abhängig von dem Alter des Kindes und von deinem Netto-Einkommen. Sie ist unabängig vom Einkommen der Mutter! Das bedeutet für dich, dass wenn du tüchtig bist und gut verdienst eher mehr zahlen musst.

Falls du mit den gierigen Forderungen nicht einverstanden bist, werden sie dich dazu drängen den Unterhalt freiwillig in einer "Urkunde" beim Jugendamt zu "titulieren". Das bedeutet ein Dokument zu unterschreiben, wo die meistens überzogenen Verpflichtungen beschrieben sind. Ab diesem Zeitpunkt unterwirrst du dich einer Zwangsvollstreckung, solltest du Schwierigkeiten haben, den Unterhalt zu zahlen. Die gleiche Unterwerfung entsteht, wenn der Unterhalt über ein Gerichtsverfahren tituliert wird. Der Titel ist also ein kritisches Ereignis - davor hast du mehr Freiheit als danach. Falls also eine Auswanderung in Frage käme, ist es geschickter die Koffer zu packen bevor ein Titel gegen dich gemacht wird. Noch besser ist es vermutlich noch bevor der gegnerische Anwalt dich mit den überzogenen Forderungen anschreibt, denn dann hätte die Exe eine Grundlage für ein Gerichtsverfahren gegen dich, auch wenn du dann kurz davor geflogen bist.

Falls du doch bleiben und für dein Kind kämpfen willst, musst du auch taktisch agieren. Im Idealfall wird die Anerkennung der Vaterschaft und die Anerkennung des gemeinsamen Sorgerechts am selben Tag im selben Raum gleichzeitig unterschrieben. Denn nur Vaterschaft, aber ohne Sorgerecht bedeutet Pflichten (Geld zahlen), aber keine Rechte für den Vater. Wenn das gleichzeitige Unterschreiben nicht gelingt, musst du für das gemeinsame Sorgerecht kämpfen. Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Väter ist aber vor Gericht mit einem Lauf durch ein Minenfeld vergleichbar. Dazu gibt es beim Väteraufbruch einiges an Erfahrungswerte. Ich empfehle dir da unbedingt ein Seminar oder Coaching (wird vom VA gemacht), denn die wahrscheinlichkeit beim Sorgerecht auf eine Falle zu treten ist hoch.
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