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Geschichte des BGB §1361? Seit wann gibt es Ehegatten-Unterhalt?
#4
@Nachtwanderer: Wiederum Gegenfrage: Warum interessiert einen Geschichte? Welchen Nutzen haben Erinnerungen? Warum betreibt ein Forensiker Spurensuche?

Hatte eine Ex-Frau vor 1977 in D überhaupt einen Unterhalts- oder Versorgungsanspruch an den Ex-Mann? Demnach wohl nein.
Wie war es, sofern ihr das Scheitern der Ehe nicht angelastet werden konnte?

Deutlich wird: Für eine Trennung gab es damals somit noch keinen finanziellen Anreize, diese hielten erst mit den Gesetzesänderungen Einzug ins dt. Familienrecht.

Wie hat sich der gesetzliche Versorgungsanspruch der Exen über die Jahrzehnte historisch verändert?
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RE: Geschichte des BGB §1361? Seit wann gibt es Ehegatten-Unterhalt? - von Maestro - 31-05-2017, 16:16

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