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Was genau kommt an Kindesunterhalt auf ihn zu
#1
Hallo,

ich recherchiere nun schon einige Zeit zu dem Thema, leider sind natürlich ganz viel menschen mit sehr viel Meinung unterwegs.
Hier habe ich nun das Gefühl, dass es doch sinnvoller zu geht.
ich weiß auch, dass die Grundlagen zum Thema Unterhalt hier mehrfach besprochen worden sind. Dennoch quält mich das alles sehr und vielleicht kann mir jemand ein bisschen Hoffnung machen:
Er (2 Kinder, 10 + 8) geschieden. Ein Kind bei ihm, ein Kind bei KM. Wechselseitig derzeit kein Kontakt.
Trennung war 2012. Vorerst waren beide Kinder bei KM. 2013 sind dann bei Kinder per Gerichtsbeschluss zum KV.KM hat Hartz IV bezogen, keine Anstalten gemacht dies zu ändern und natürlich keinen Unterhalt gezahlt. Nichtmal die Unterlagen fürs Jugendamt ausgefüllt. (Da ich sachlich bleiben möchte, erzähle ich nicht von den X Versuchen den KV immer weiter zu terrorisieren)
Dezember 2015 ist ein Kind dann zur KM - seit dem hatten Kinder untereinander und auch das jeweils gegenteile Elternteil keinen Kontakt zum anderen Kind (Das Kind, welches beim KV lebt hat aber schon seit August 2015 den Kontakt zur KM verweigert)
Nun läuft ein Psychologisches Gutachten (mehr als schief) Fakt ist, dass wohl das Kind beim KV laut Gericht zurück zur KM soll ... das nur nebenbei.
KV verdient 1300€ netto, lebt mi Partnerin zusammen.

Sieht die Realität tatsächlich so aus, dass er den Mindestunterhalt komplett zahlen muss - somit noch ca. 700€ über hat?
Seine Lebensgefährtin kann ihn nicht voll "unterhalten". Sie kann also nicht den Differenzbetrag von 700€ - 1080€ Selbstbehalt für ihn mit aufbringen!

Danke vorab und verzeiht, sollte dies schon zu oft beantwortet worden sein!
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Nachrichten in diesem Thema
Was genau kommt an Kindesunterhalt auf ihn zu - von GeplagteNeue - 22-05-2017, 14:55

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