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Kindesunterhalt Einkommensbereinigung
#7
Nein und nochmal: Die zählen gleich. Wenn du den Unterhalt für Kind 1 abziehen dürftest, würde weniger für Kind 2 rauskommen. Das wäre eine Ungleichbehandlung.

Unterhalt vorher abziehen geht nur, wenn die Unterhaltsberechtigten in verschiedenen Rängen stehen. Wenn du auch für die Mutti pflichtig wärst, darf die sich erst an deinem Geld bedienen, wenn die Kinderlein ihren Unterhalt haben.
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RE: Kindesunterhalt Einkommensbereinigung - von p__ - 20-04-2017, 17:55

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