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Kindesunterhalt Einkommensbereinigung
#2
Nur die tatsächlich gezahlten Beiträge sind abziehbar. Also: Ja, du wirst für niedrige Beiträge mit höherem Unterhalt bestraft.
Beide Kinder sind gleichrangig zu behandeln. Kindesunterhalt verliert nicht an Rang wegen eines Betreuungsmodells. Ich vermute, du willst deine Kosten für das Wechselmodell-Kind in Anrechnung bringen? Ein entsprechendes Urteil ist mir nicht bekannt, aber es wird sicherlich so sein, dass bei einem Wechselmodell-Kind, für das kein weiterer gegenseitiger Barunterhalt fliesst, 50% des Betrags an "Zahlung" zählen, die fällig wäre, wenn es ein Residenzmodell-Kind wäre für das du zahlst. Uff, hoffentlich hab ichs klar genug formuliert.
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RE: Kindesunterhalt Einkommensbereinigung - von p__ - 20-04-2017, 14:58

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