13-04-2017, 23:09
(13-04-2017, 22:05)LoveNoBitch schrieb: Wurde euch evtl. der Verbleib des Beistandes verweigert? wenn ja, mit welcher Begründung?
Wegen §13 Abs. 5. Allerdings bei einer anderen Behörde. Es wäre also zu prüfen, ob z. B. die Leistungen, die eine Verfahrensbeiständin
erbringt, Rechtsdienstleistungen sind. Also damit auch beispielsweise die Stellungnahmen. Ein Rechtsanwalt z. B. ist nach dieser Vorschrift niemals ein Beistand, weil er gewerbsmässig Rechtsdienstleistungen erbringt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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