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Vermittlungstermin nach §165 FamFG
#1
Hallo in die Runde.

Morgen habe ich einen Vermittlungstermin bzgl. Umgang meines Kindes.

Kurz zu Vorgeschichte: Kind lebt seit vier Jahren durch gerichtlichen Vergleich (der Mutter wurde nach Anhörung des Kindes nahe gelegt, diesem Vergleich zuzustimmen) bei mir. Seitdem Umgang durch Schuld der Mutter sehr unregelmäßig (da waren echt krasse Sachen dabei). Kind wird dann immer bearbeitet, doch wieder zurück zu kommen. Mittlerweile ist das Kind (wird bald 14) dermaßen enttäuscht und hat so die Nase voll, dass es nicht mehr zur Mutter zum Umgang will und das auch so ihr gegenüber kommuniziert. Selbst wenn ich ihm Geld zum Shoppen oder fürs Schwimmbad mit gebe, zieht das nicht mehr.

Mutter hat mich verklagt, weil ich Umgang behindere oder vereitle. Beantragt wurde, das ABR zum Zwecke der Durchführung des Umgangsrechts auf einen Verfahrenspfleger zu übertragen.

Kind wurde angehört und hat deutlich gemacht, dass es momentan keinen Umgang mit der Mutter möchte. Alle Anschuldigungen aus der Antragsschrift kann ich durch emals widerlegen. Hab auch ein Schreiben vom Jugendamt hier, in dem die Mutter auf meinen Wunsch hin zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen wurde (hat sie abgelehnt).

Da das Kind einen eigenen Anwalt beigeordnet bekommen hat (O-Ton Kind zum Anwalt: Wenn der Richter sagt, ich soll alle 14 Tage zur Mama, dann kann er mich mal), gehe ich ohne eigenen Anwalt da hin.

Jetzt meine Fragen:

- Ich würde beantragen, den Antrag der Gegenseite abzuweisen (Begründung: Umgangspflegschaft ist kein Garant für eine Änderung der ablehnenden Haltung des Kindes gegenüber der Mutter).

Ist das korrekt so?

- Da ich alles versucht habe, das Kind zum Umgang zu bewegen, sehe ich nicht ein, hier irgendwelche Kosten zu tragen. Wie gehe ich da am Besten vor? Oder wird da immer geteilt?

viele Grüße Momik
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Vermittlungstermin nach §165 FamFG - von Momik - 27-03-2017, 18:34

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