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Wegfall gemeinsamer Geschäftsbeziehung - Trennung
#4
Wenn es nichts Schriftliches gibt und/oder keine glaubwuerdigen Zeugen ueber die Absprachen, steht im Zweifellsfall Aussage gegen Aussage. Da ist die Erfolgsausicht fuer Deine Exe nicht gerade gross.... ABER ich kann Dir nur empfehlen wenn es irgendwie geht eine Einigung zu finden und im Zweifellsfall auch mal Fuenfe gerade sein zu lassen und den verletzten Stolz beiseite zu schieben. Einfach den Kindern zuliebe.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Wegfall gemeinsamer Geschäftsbeziehung - Trennung - von kay - 17-03-2017, 12:34

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