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Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ???
#3
(20-02-2017, 21:01)Charlie schrieb: Meine Frage an Euch: Wenn ich unterhalb des Pfändungsfreibetrags verdiene, muss ich dennoch bezahlen? Frage A) Bei 16.000 Euro Einkommen. Frage B) bei unter 10.000 Euro Einkommen - also unterhalb des Selbstbehaltes?

Die Düsseldorfer Tabelle erweckt den Eindruck, also würde ein Einkommen unterhalb des Selbstbehalts von Unterhaltszahlungen schützen. Das ist definitiv nicht der Fall. In der Praxis wird das Einkommen einfach in die Höhe phantasiert, der Begriff dazu lautet "fiktives Einkommen" und darüber findest du im Forum massenhaft Informationen. Das geht meistens über Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

Bei 16000 bereinigtem Netto - Jahreseinkommen ist das eh egal. Das sind monatlich 1333,33 EUR und du bist damit ganz ohne fiktivem Einkommen bereits mit 253,33 EUR oberhalb des Selbstbehalts, also deutlich mehr wie die 145 EUR die man jetzt von dir verlangt.

Bei den 145 EUR wird es vermutlich aber nicht bleiben. Ich nehme an, die Mutter hat Unterhaltsvorschuss beantragt und in dieser Höhe ging die Forderung nun aufs Jugendamt über. Wenn sie aber eine Beistandschaft unterschreibt (wozu das Jugendamt rät) oder selbst Unterhalt durchsetzt, werden es mehr sein, mindestens die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

In welcher Situation bist du? Teilzeitbeschäftigt, Mindestlohnbeschäftigt, arbeitslos, in Ausbildung, Vollzeitbeschäftigt zu mehr als Mindestlohn?
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RE: Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ??? - von p__ - 21-02-2017, 12:22

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