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Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ???
#1
Hallo liebe User, meine Frage an Euch: Ich wurde für ein 3 Jahre altes Kind zu 145 Euro Unterhaltsvorschuss vom Landratsamt bzw. Kreisjugendamt zur Zahlung aufgefordert. Meine Frage an Euch: Wenn ich unterhalb des Pfändungsfreibetrags verdiene, muss ich dennoch bezahlen? Frage A) Bei 16.000 Euro Einkommen. Frage B) bei unter 10.000 Euro Einkommen - also unterhalb des Selbstbehaltes?  

Was passiert wenn man nicht leistungsfähig ist? 
Was passiert wenn man leistungsfähig wird? Muss man dann alles nachzahlen was man bisher nicht bezahlt hat? In diesem Falle wäre ein verschieben nur teuer? Oder? Evtl. Klagen etc? Wie lautet Eure Empfehlung? 
Ihr seht schon, ich bin noch ein Neuling! Danke Euch im Voraus! PS. Sehr gut das es so ein Forum gibt!
Euer Charlie
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Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ??? - von Charlie - 20-02-2017, 21:01

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