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Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an
#5
Natürlich lässt sich auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung (die ein Ehevertrag ist) ändern. Mit einer Klage auf Änderung der Punkte, die du geändert haben willst. Das geht auch, wenn die Scheidung schon durch ist und das Gericht keinen Punkt als unbillig kassiert hat. Das Problem ist nicht der Mechanismus, sondern die Begründung.

Werkzeug ist eine Abänderungsklage gemäß § 239 FamFG. Damit wird die Vereinbarung durch eine neue materielle Situation abgeändert. Weitere Begründungen, um den Vertrag ganz oder teilweise zu kassieren können sein: Arglistige Täuschung nach § 123 BGB. Irrtum nach § 119 BGB. Ob was davon zutrifft, lässt sich bei deiner nebulösen Schilderung nicht sagen.

Meinem Gefühl nach bist du deshalb sauer, weil du dir Gerechtigkeit und Ruhe erhofft hast und dir das mit dieser Vereinbarung erkaufen wolltest, stattdessen hat dir die Ex die üblichen Prügel auf den Kopf geschlagen. Das ist leider kein Grund für eine Abänderung. Es steht ganz vorne in der faq, dass man sich mit Zugeständnissen niemals Frieden erkaufen kann. Das wird dir als Schwäche ausgelegt, die Ex reibt sich die Hände, unterschreibt grinsend und plant währenddessen die nächsten Schläge gegen dich.
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RE: Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an - von p__ - 31-01-2017, 19:22

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