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Buch Rezension CH-Recht
#1
Ich bekomme über einen guten Kollegen regelmässig aktuelle juristische Fachliteratur in die Hände.
Aktuell lese ich das Buch "Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen" Autor: Phillip Mani, Zürcher Studien zum Privatrecht.
Schulthess Verlag 

https://www.schulthess.com/verlag/detail...Qm1OrflVTQ--

Einleitung:

Der Autor ist seit 2007 Stabsjurist bei der Alimentenstelle in Zürich deren sachliche Zuständigkeit die Prüfung von Inkassohilfen und Bevorschussungssuchen als Aufgabe hat. Es werden die dabei Probleme und die Umsetzung unter verschiedenen Erlassen ( Luganer Übereinkunft, IPRG, NYÜ ) behandelt. 
In Teil 4 wird ein Praxisbeispiel aus dem Kanton Zürich gezeigt, alle anderen Kantone der Schweiz werden kurz in Kapital 3 erwähnt.
Das Buch umfasst die Rechtssprechung bis April 2016. 

Mich interessiert primär das Kapitel Strafrecht ( Vernachlässigung von Unterhaltspflichten ), das wird hier im Forum ja auch regelmässig behandelt. 

Man kann folgendes als Fazit ziehen:

Mit Blick auf Familieninteressen kommen Strafanträge nur in Frage, wenn ein ein Pflichtiger aus unzureichenden Gründen säumig geblieben ist, was wohl regelmässig vorkommt. Nach Meinung des Autors sei es nicht nachvollziehbar, das dem Tatbestand in der Praxis die Relevanz abgesprochen wird weil Geld und Freiheitsstrafen nur kontraproduktiv wirken würden.
Dieser Praxis hält der Autor entgegen, das es sich bei vielen Pflichtigen um Überzeugungstäter handeln würde, deren Einsperrung keinen Einfluss auf die Erfüllung der Unterhaltspflicht hätte. Weiterhin könnten Geldstrafen auch an den Gläubiger ausgerichtet werden. 
Drohungen von Betreibungen hätten keine abschreckende Wirkung mehr, zudem würden viele Schuldner erst in der Einvernahme beim Untersuchungsrichter feststellen, dass sie nicht die Rechtslage nach Ihrem Gutdünken bestimmen sondern nur die im Titel festgelegten Anordnungen zu erfüllen sind.

Interessanterweise erwähnt er auch, das sich die Gesuchstellenden strafbar machen können. ( Eigenes Kapitel mit Hinweisen ) Wobei sofort wieder entschärft wird. 

Es gibt noch etwas zu lachen:

....In subjektiver Hinsicht muss der säumige Täter um seine Leistungspflicht wissen sowie über die notwendigen Mittel zur Erfüllung seiner Pflichten zumindest verfügen, wobei Eventualvorsatz genügt. Dies muss bereits dann als gegeben betrachtet werden, wenn im Rahmen eines One-Night Stands die spätere Geburt mangels Verhütung in Kauf genommen wird, da in allen Rechtsordnungen die Überzeugung vorherrschen dürfte, das für eigene Kinder selbst aufzukommen sei.....

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Der Arbeitgeber macht sich auch strafbar wenn er trotz Schuldneranweisung weiterhin an den Schuldner leistet.
Verdachtsmomente ergeben sich dann, wenn im Nachgang einer Schuldneranweisung von Arbeitgeberseite erklärt wird, das der Pflichtige nicht mehr angestellt sei obwohl dieser in Arbeitskleidung angetroffen wurde.

Insgesamt kann gerade im internationalen Kontext darauf verwiesen werden, das Ermittlungen in den hier schon genannten Ländern regelmässig an Grenzen stossen und sich die Verpflichteten allenfalls durch Social Media reinreiten, weil darüber der Aufenthaltsort ermittelt werden könnte. Das wird ausdrücklich erwähnt.

Im Ergebnis also nichts wirklich Neues, das Buch ist jedoch für jeden zukünftigen Unterhaltspreller ( der nicht flüchten möchte ), eine sehr hilfreiche Inspirationsquelle für Gestaltungsprozesse. Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit muss man im Rahmen des sehr grossen Ermessensspielraums vor dem Zivilgericht irgendwie wegbügeln.
Hilfreich dabei sind: längere Krankheit, Alter und geringe Qualifikationen, wobei auch Tätigkeiten als Hilfsarbeiter zumutbar sind damit der Staat irgendwie entlastet werden kann.

Ein mir bekannter Kadermitarbeiter wurde im Rahmen einer Strafuntersuchung durch eine Falschbeschuldigung in Untersuchungshaft genommen. Durch die Begleitumstände erlitt er bedauerlicherweise eine psychische Erkrankung und war während mehrerer Monate zu 100% krankgeschrieben. Der behandelnde Fach-Arzt ( auch Kampfscheidung hinter sich ) notierte in allen Berichten das die Erkrankung durch die Falschbeschuldigung und die U-Haft verursacht wurde. 
Das konnte dann dem Gericht vorgehalten werden. Zeugnisse von Hausärzten werden grundsätzlich nicht ernst genommen.

Der Mann arbeitet heute abundzu 10-15% in der Firma von einem Kollegen und saugt ansonsten in der Sozialversicherung. Das kein Unterhalt gezahlt wird, ist natürlich logisch. Nicht Leistungsfähig, schliesslich hat das Gericht das auch so gesehen. Und Richterinnen irren sich ja grundsätzlich nicht.....

Wer also nicht den Dino mit Auslandsflucht machen möchte, sollte ich sich möglichst frühzeitig sein Zukunftskonzept gestalten und frühzeitig die Weichen stellen.

Gruss aus dem Urlaub
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Buch Rezension CH-Recht - von Mercedes_AMG - 09-12-2016, 12:02

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