22-06-2016, 15:17
Seit dem 19. Juni 2016 gibt es ein „Recht auf ein Girokonto für Alle“.
Rechtsgrundlage ist das das sogenannte Zahlungskontengesetz in den §§ 33 ZKG usw.. Ein solches Konto wird „Basiskonto“ genannt.
Antragsmuster hier: http://www.gesetze-im-internet.de/zkg/anlage_3.html
Wichtigste Infos zum Basiskonto findet man hier:
http://www.soziale-schuldnerberatung-ham...asiskonto/
Rechtsgrundlage ist das das sogenannte Zahlungskontengesetz in den §§ 33 ZKG usw.. Ein solches Konto wird „Basiskonto“ genannt.
Antragsmuster hier: http://www.gesetze-im-internet.de/zkg/anlage_3.html
Wichtigste Infos zum Basiskonto findet man hier:
http://www.soziale-schuldnerberatung-ham...asiskonto/
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #