14-06-2016, 12:07
Auch in der Schweiz gehts ein Schrittchen voran:
"Ab dem 1. Januar 2017 soll neu im Zivilgesetzbuch stehen: «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge prüft die Kindesschutzbehörde im Sinne des Kindeswohls die Möglichkeit einer alternierenden Obhut, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt.»"
http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-theme...h-ld.88434
"Ab dem 1. Januar 2017 soll neu im Zivilgesetzbuch stehen: «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge prüft die Kindesschutzbehörde im Sinne des Kindeswohls die Möglichkeit einer alternierenden Obhut, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt.»"
http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-theme...h-ld.88434