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BVerfG: Vaterschaftstests ausweiten?
#4
Nun, man sollte das genaue Urteil abwarten, bzw. den Wortlaut.
Im Grunde richtet es sich an die Kinder, welche z. B. mit 18 Jahren erfahren, ihr juristischer Vater ist nicht ihr leiblicher Vater.
Diese Kinder haben dann zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten.
Verpassen die Kinder die Zweijahresfrist wissentlich, dann ist die Tür zu, ein DNA Test noch nicht mal mehr erzwingbar.
Ich bin zwiegespalten, ob des Urteils...
Aber solange in Deutschland das Abstammungsrecht nicht mal generell einer zeitgenössischen kritischen Prüfung unterzogen wird, solange bleibt es eben weiterhin bei der juristischen Flickschusterei.
Mother's Baby, Father's maybe! ;-))
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BVerfG: Vaterschaftstests ausweiten? - von p__ - 19-04-2016, 09:48
RE: BVerfG: Vaterschaftstests ausweiten? - von Zuschauer - 19-04-2016, 11:47

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