25-11-2016, 14:44
(25-11-2016, 14:11)fragender schrieb: OK. Da das Gericht es seit Beginn zu einer "Elterlichen Sorge" gemacht hat würde ich sagen, dass es dann nicht nötig ist und somit sofort Vollstreckbar wäre.
Nein, denn der Auskunftsanspruch ist zwar eine Kindschaftssache, aber keine, die von Amts wegen vollstreckt wird.
Um die Vollstreckung des Auskunftsanspruchs musst Du Dich selbst kümmern. Deshalb ist hier eine Vollstreckungsklausel sehr wohl notwendig.