12-12-2015, 12:41
Die Medien:
Bild bringt gleich einen für diese Zeitung sehr langen Artikel und erklärt uns das Unterhaltsrecht. Alles so wohlgeordnet, wohlgesetzt, so richtig und korrekt, nicht dass noch jemand unserer weisen Rechtspflege zweifelt. Bild führt sogar eine ganz neue Steuererleichterung ein: "Achtung: Die Anhebung des Kinderunterhaltes muss für den Unterhaltspflichtigen nicht unbedingt bedeuten, dass er nun weniger Geld zur Verfügung hat. Da sich auch die Steuerfreibeträge erhöhen, kann er abhängig von seiner Steuerklärung diese Anhebung ausgleichen.".
Im Focus vor allem nur die Pressemeldung. Dafür haben es die Kommentare in sich. Nachdem in anderen Blättern gar nicht mehr (z.B. Spiegel) oder sehr verkürzt, radikal zensiert kommentiert werden kann, kommt im Fokus relativ dazu öfter der Leser zu Wort.
In den zahllosen Anwaltsschuppen wird natürlich auch gefeiert, z.B. hier: "Zentraler Punkt ist die Orientierung am kindlichen Existenzminimum. Der steuerrechtliche Kinderfreibetrag wird nicht mehr zur Bemessung herangezogen. Eine weitere Änderung wird Unterhaltsempfänger auch freuen: In Zukunft sollen Erhöhungen des Mindestunterhalts mit weniger bürokratischen Hürden durchgesetzt werden können. In Zukunft kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Mindestunterhalt alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festlegen. Die Rechtsverordnung bedarf dann nicht mehr – wie bisher - der Zustimmung des Bundesrats. Bereits ab dem 1.1.2016 soll die neue Regelung gelten und dafür sorgen, dass der Mindestunterhalt künftig zügiger angehoben werden kann."
Also alles paletti. Mehr Geld für die armen Kinder, supi. Alles gehts besser. Endlich. Die Medien des Landes sind sich so einig wie das Zentralkomittee in Nordkorea.
Bild bringt gleich einen für diese Zeitung sehr langen Artikel und erklärt uns das Unterhaltsrecht. Alles so wohlgeordnet, wohlgesetzt, so richtig und korrekt, nicht dass noch jemand unserer weisen Rechtspflege zweifelt. Bild führt sogar eine ganz neue Steuererleichterung ein: "Achtung: Die Anhebung des Kinderunterhaltes muss für den Unterhaltspflichtigen nicht unbedingt bedeuten, dass er nun weniger Geld zur Verfügung hat. Da sich auch die Steuerfreibeträge erhöhen, kann er abhängig von seiner Steuerklärung diese Anhebung ausgleichen.".
Im Focus vor allem nur die Pressemeldung. Dafür haben es die Kommentare in sich. Nachdem in anderen Blättern gar nicht mehr (z.B. Spiegel) oder sehr verkürzt, radikal zensiert kommentiert werden kann, kommt im Fokus relativ dazu öfter der Leser zu Wort.
In den zahllosen Anwaltsschuppen wird natürlich auch gefeiert, z.B. hier: "Zentraler Punkt ist die Orientierung am kindlichen Existenzminimum. Der steuerrechtliche Kinderfreibetrag wird nicht mehr zur Bemessung herangezogen. Eine weitere Änderung wird Unterhaltsempfänger auch freuen: In Zukunft sollen Erhöhungen des Mindestunterhalts mit weniger bürokratischen Hürden durchgesetzt werden können. In Zukunft kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Mindestunterhalt alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festlegen. Die Rechtsverordnung bedarf dann nicht mehr – wie bisher - der Zustimmung des Bundesrats. Bereits ab dem 1.1.2016 soll die neue Regelung gelten und dafür sorgen, dass der Mindestunterhalt künftig zügiger angehoben werden kann."
Also alles paletti. Mehr Geld für die armen Kinder, supi. Alles gehts besser. Endlich. Die Medien des Landes sind sich so einig wie das Zentralkomittee in Nordkorea.