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Umgangskosten SGB II
#9
Ans SG würde ich in der Art schreiben:

Sehr geehrtes Gericht,

die Klage kann lediglich hinsichtlich der Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes für erledigt erklärt werden, nicht jedoch soweit das JC keinerlei anteilige Regelleistungen für meinen Sohn bewilligt, die ich in seinem Namen geltend mache.
Bezüglich der anteiligen Regelleistungen für meinen Sohn halte ich die Klage in seinem Namen aufrecht.

Die temporäre Bedarfsgemeinschaft ist  - ausweislich der vorliegenden Bestätigung der Kindesmutter gegenüber dem Beklagten - für nachfolgende Tage zu bewilligen:

= (hier Auflistung aller stattgefunden Umgangstage im betreffenden Zeitraum) und ggfs. wie dein Text

Mfg
der JonDon
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Umgangskosten SGB II - von JonDon - 08-12-2015, 20:07
RE: Umgangskosten SGB II - von Skipper - 08-12-2015, 20:51
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