24-11-2015, 11:28
McHammer, ich kann dich sehr gut verstehen, ich bin am Anfang gleich nach der Trennung in gleicher Weise in dieselbe Fall gelaufen. Hätte ich frühzeitig bessere Ratgeber gehabt, wäre das nicht passiert - aus diesem Gedanken ist die faq entstanden.
In einem Verfahren ums Umgangsrecht und ABR ist es überhaupt nicht tragisch, selbst ohne Anwalt aufzutreten, auch wenn die Gegenseite einen hat. Das muss kein Nachteil sein, denn auf juristische Winkelzüge oder geschliffene Stellungnahmen kommt es in solchen Verfahren überhaupt nicht an.
Nun läuft die Klage gegen dich, du musst reagieren. Beantrage die Beibehaltung des gemeinsamen ABR, alleiniges ABR sei unbegründet. Beantrage ferner eine Umgangsregelung, wie sie dir vorschwebt. Vorlagen gibts im Downloadbereich. Bei einer so auf Krawall gebürsteten Ex ist anzuraten, eine detaillierte Regelung zu vereinbaren, die wenig Raum für Interpretation und offene Stellen lässt. Bei der Begründung können wir dir helfen.
PS: Hat Ex eigentlich Verfahrenskostenhilfe beantragt?
In einem Verfahren ums Umgangsrecht und ABR ist es überhaupt nicht tragisch, selbst ohne Anwalt aufzutreten, auch wenn die Gegenseite einen hat. Das muss kein Nachteil sein, denn auf juristische Winkelzüge oder geschliffene Stellungnahmen kommt es in solchen Verfahren überhaupt nicht an.
Nun läuft die Klage gegen dich, du musst reagieren. Beantrage die Beibehaltung des gemeinsamen ABR, alleiniges ABR sei unbegründet. Beantrage ferner eine Umgangsregelung, wie sie dir vorschwebt. Vorlagen gibts im Downloadbereich. Bei einer so auf Krawall gebürsteten Ex ist anzuraten, eine detaillierte Regelung zu vereinbaren, die wenig Raum für Interpretation und offene Stellen lässt. Bei der Begründung können wir dir helfen.
PS: Hat Ex eigentlich Verfahrenskostenhilfe beantragt?