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Nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich?
#13
Ob so ein Ausschluß letztlich Bestand hat, wird man erst sehen, wenn der Ernstfall eintritt.

Die Frage ist nur, ob so eine Vereinbarung deutlich rechtssicherer ist, als eine Vereinbarung die man nur beim Notar macht.

Wir sind im Moment beide in der Lage für unseren Lebensunterhalt selbst aufkommen zu können.
Daher sollte ein Ausschluß kein Problem sein.

Hat hier zufällig jemand so eine Vereinbarung?
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RE: Nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich? - von Daddy2child - 19-11-2015, 22:29

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