Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Androhung von Anzeige durch Jugendamt
#13
So, ich melde mich hier jetzt nochmal, der Fall hat sich so weiter entwickelt, dass ich dem JA gegenüber einfach meine Bewerbungen die laut JC gemacht werden mussten (5 im Monat)  geschickt habe und nach Rechtsgrundlage für den Fragebogen,  etc gefragt hatte. Überaschenderweise waren die dann erstmal zufrieden mit den Bewerbungen und haben auch bei dem Fragebogen nicht mehr nachgehakt.

Ich habe dann dem Rat einiger hier (vielen Dank nochmal) folge geleistet, einen 450€ Job anzunehmen. Dadurch hat man bei Alg 2 ca. 170 € mehr im Monat, und ich habe der KM gesagt, dass ich den Druck mit den Bewerbungen nicht aushalte und 
 sie bitte den Unterhaltsvorschuss abmelden soll und ich ihr freiwillig etwas zahle. Wir haben ein gutes Verhältnis und daher war das auch kein Problem.

Es ergeben sich jetzt aber weitere Fragen:

Bei weiteren Recherchen im Internet bin ich auf folgenden Paragraphen im SGB mit Urteil eines Sozialgerichts gestoßen, der besagt, dass titulierte Unterhaltsforderungen vom Einkommen bei Alg 2 abzusetzen sind. Verschiedenen Quellen zufolge ist es dabei unerheblich, ob der Titel schon vor Alg 2 bezug bestanden hat oder nicht.  

Das bedeutet, dass bei einem Einkommen von 450 € zunächst der titulierte Unterhalt abzuziehen ist, dann noch 100 € Selbstbehalt und 20% vom Rest. Würde nun ein Titel vorliegen und bedient werden, sagen wir mal über die ca. 290 € laut Düsseldorfer Tabelle, könnten von den 450 € ca. 410 von mir einbehalten werden statt nur 170. Das Kind wäre dadurch wesentlich besser gestellt, da es dann die 290 € erhalten würde statt nur den Betrag von ca 150 wie jetzt.

Deswegen ist meine Überlegung , den Unterhalt im Interesse des Kindes titulieren zu lassen. Was meint ihr, ist das zu empfehlen?  Wie gesagt, das Verhältnis zur Mutter ist gut, und sie würde sicher von sich aus nichts pfänden etc., wenn ich einmal doch nicht zahlen könnte. Ich überblicke jedoch nicht, in wieweit das Jugendamt selber praktisch den Titel gegen mich verwenden könnte. Nehmen wir zB. an, ich werde wieder voll erwerbstätig, mit zb 1150 netto, in diesem Fall könnte ich ja keine 290 € mehr bedienen, verpflichtet wäre ich dann zu 70 € (1080 Selbstbehalt). Könnte die Mutter dann wieder den Vorschuss beantragen oder würde das Jugendamt auf den Titel verweisen und die Mutter drängen, zu pfänden? Pfänden unterhalb des Selbstbehalts ginge doch auch mit Titel nicht?

Wäre für einige Hinweise zum Titulieren von Leuten, die die Materie gut kennen, sehr dankbar, da ich schon einen Termin habe beim JA, ist aber noch etwas hin.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von Pombat - 17-11-2015, 13:21
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von Pombat - 17-11-2015, 14:33
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von Pombat - 17-11-2015, 15:33
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von the notorious iglu - 17-11-2015, 15:20
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von zeitgenosse - 17-11-2015, 18:36
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von ultrafant - 06-04-2016, 21:07

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Stationäre Unterbringung durch Jugendamt Asltaw 14 5.113 30-11-2022, 20:14
Letzter Beitrag: Asltaw
Sad Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt tobi1983 16 7.750 02-12-2019, 17:09
Letzter Beitrag: kay
  Anforderung Kontoauszuege durch das Jugendamt Globalisierte 5 4.734 09-06-2012, 03:33
Letzter Beitrag: Globalisierte
  Falschbeschuldigungen wegen sexuellem Missbrauch durch Jugendamt Pistachio 00 1 3.975 27-03-2012, 14:43
Letzter Beitrag: Sixteen Tons

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste