12-11-2015, 15:36
(12-11-2015, 13:46)Bruno schrieb: Hmm, wenn das so ist nenne ich das Willkür und Abwesenheit von Rechtssicherheit.
- Oder man überträgt dem jenigen, dem man Unterhalt schuldet das Haus und schiebt diesem somit den Wohnwert zu.
Willkür und Abwesenheit von Rechtssicherheit ist im deutschen Familienrecht, speziell im Unterhaltsrecht der Standard. Brauchst nur in diesem Forum rauf und runter zu lesen.
Die Übertragung der Immobilie an den Unetrhaltsberechtigten ist eine elegnate Lösung - wenn gewollt. Bisher hatte ich eher den Eindruck, der TO möchte das Gegenteil - die Immobilie vor der Ex in Sicherheit bringen.
Wobei die Übertragung der Immobilie in einem Vergleich geschehen könnte - im Gegenzug Verzicht auf alle aktuellen und künftigen Unterhaltsansprüche.
Bibel, Jesus Sirach 8.1