05-11-2015, 08:50
Kann ich nicht unter 18 Jahre befristen?
Zum Beispiel nur bis zum 12 Lebensjahr?
Gut aber wir kommen vom Thema ab. Wie schtze ich meine Immobilie vor Pfändung?
Welche legalen Mogichkeiten gibt es?
Zum Beispiel nur bis zum 12 Lebensjahr?
Gut aber wir kommen vom Thema ab. Wie schtze ich meine Immobilie vor Pfändung?
Welche legalen Mogichkeiten gibt es?
(05-11-2015, 08:39)Austriake schrieb: Da ergibt sich die Chance zur Korrektur!
Wer will die Titulierung haben? Das Jugendamt? Dem Jugendamt ist JEDER Unterhalt zu wenig, die werden gar nichts anerkennen wollen.
Du kannst folgendes machen: geh zu einem Notar deiner Wahl, und lasse dort einen Titel erstellen, der deiner Meinung nach richtig ist. Und befriste diesen Titel zum 18. Geburtstag des Kindes. Und setze einen festen Unterhaltsbetrag ein, ohne jährliche Dynamisierung (es sei denn, du verdienst tatsächlich jedes Jahr mehr...).
Wenn dem Jungendamt der Unetrhaltsbetrag zu wenig ist, und das wird so sein, dann darf das Jugendamt gerne den Klageweg beschreiten - und um die Differenz klagen zwischen deinem freiwillig erstellten Titel und ihrer Wunschvorstellung. Diese Vorgehensweise hält den Streitwert geringer und damit auch die Kosten für Anwälte und Gerichte. Und das Jugendamt muss handfest argumentieren und einen Richter von der Richtigkeit seiner Auffassung überzeugen.
Das wäre mein Tipp.