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Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung.
#2
Ich nehme an, es geht um Kindesunterhalt für minderjährige Kinder?

Was er mit Reform der §850 ZPO meint, bleibt sein Geheimnis. Der darin beschriebene "Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen" hat sich schon lange nicht mehr geändert.

Aber egal. Urteil 2012, Verjährung greift keinesfalls (frühestens 1.1.2016), Verwirkung vielleicht, aber das in der Praxis durchsetzen ist ein Kampf mit unsicherem Ausgang. Das erfordert die Jonglage mit den drei Momenten, du findest im Forum genug darüber. Das schneller erreichbare Maximum für Dich ist wohl ein Ratenzahlungsangebot. Ausser, du legst es auf eine Lohnpfändung an. Dann brauchst du gar nichts zu machen.
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RE: Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung. - von p__ - 13-09-2015, 11:35

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