09-09-2015, 10:08
Der alte Titel ist vom Volljährigen herauszugeben und die wirtschaftlichen Verhältnisse von beiden Elternteilen werden überprüft.
Soweit die Theorie.
Wenn der Pfändungsfreibetrag bei 220€ liegt derzeit, fährt der Vater eigentlich ganz gut.
Die Frage um das konkret zu beantworten wäre, was bekommt der Junge vom Amt an Leistungen während der beruflichen Maßnahme?
Welches Einkommen hat die KM?
Aus einem Fall will ich folgendes Beispiel schildern:
Vater Beamtenrente (Frührente) in Höhe von 1580€, KU wurde in voller Höhe bis zum 18. Lebensjahr direkt abgezogen und der KM überwiesen.
Mutter arbeitet unregelmäßig als Kassiererin und bekommt mal ALG1 und ALG2.
Mit erreichen der Volljährigkeit wurde der alte Titel von der Tochter an den Vater zurückgegeben, die Pfändung lief noch fast ein Jahr weiter (Beamten und Behördenmühle).
Das Kind machte Abitur, dann direkt Ausbildung und bekam aufstockende Leistungen nach SGBII für die Wohnung etc., beide Elternteile wurde ausgiebig auf ihre wirtschaftlichen verhältnisse hin überprüft.
Der Vater musste "nur" noch 178€ zahlen bis Ende der Ausbildung, die KM nichts, da plötzlich unerwartet Arbeitslos! Kindergeld wurde von der KM per Gericht beigetrieben und über den Vater an das Kind weitergereicht.
Soweit die Theorie.
Wenn der Pfändungsfreibetrag bei 220€ liegt derzeit, fährt der Vater eigentlich ganz gut.
Die Frage um das konkret zu beantworten wäre, was bekommt der Junge vom Amt an Leistungen während der beruflichen Maßnahme?
Welches Einkommen hat die KM?
Aus einem Fall will ich folgendes Beispiel schildern:
Vater Beamtenrente (Frührente) in Höhe von 1580€, KU wurde in voller Höhe bis zum 18. Lebensjahr direkt abgezogen und der KM überwiesen.
Mutter arbeitet unregelmäßig als Kassiererin und bekommt mal ALG1 und ALG2.
Mit erreichen der Volljährigkeit wurde der alte Titel von der Tochter an den Vater zurückgegeben, die Pfändung lief noch fast ein Jahr weiter (Beamten und Behördenmühle).
Das Kind machte Abitur, dann direkt Ausbildung und bekam aufstockende Leistungen nach SGBII für die Wohnung etc., beide Elternteile wurde ausgiebig auf ihre wirtschaftlichen verhältnisse hin überprüft.
Der Vater musste "nur" noch 178€ zahlen bis Ende der Ausbildung, die KM nichts, da plötzlich unerwartet Arbeitslos! Kindergeld wurde von der KM per Gericht beigetrieben und über den Vater an das Kind weitergereicht.