01-09-2015, 20:11
(01-09-2015, 18:22)Theo schrieb: Mir wäre das zu lästig. Setzt Euch doch einmal zusammen und arbeitet eine Regelung aus, wie Ihr das generell mit den Zuzahlungen handhaben wollt.
Über den Haftungsanteil für jeglichen Sonder/Mehrbedarf wird sicher nicht gestritten, da liegen die Zahlen auf den Tisch und danach richtet man sich, da muss man sich nicht zusammensetzen.
Über die Frage, welche nicht medizinisch notwendige Behandlung (wirklich Notwendige zahlt die Versicherung) begonnen wird kann man sich erst zusammensetzen, wenn etwas konkret ansteht. Eine Vorab-Entscheidung wäre ein Ding der Unmöglichkeit.
In der Realität bleibt dem Vater nur die Möglichkeit, zu allem Ja zu sagen, wenn die Elternebene nicht wirklich gut ist. Weigert er sich, wird ihm die Mutter erst mit der üblichen Methode eins überbraten: "Sohn, Dein Vater will nicht, dass du schöne Zähne hast" und wenn er dann nicht pariert, wird er vor Gericht die gemeinsame Gesundheitsfürsorge schneller los als er gucken kann. Es bringt also auch nichts, Kosten abzulehnen weil sie mehr auf kosmetischen wie medizinischen Behandlungen beruhen. Die Position des Vaters ist sehr schwach