18-07-2015, 20:55
(18-07-2015, 01:03)Rakete schrieb: Einen 12 Jahre alten Jungen kann man wohl kaum auf Unterlassung verklagen - wohl aber die Mutter?
(18-07-2015, 10:05)p__ schrieb: Juristisch ist da nichts zu machen.
(18-07-2015, 13:57)wackelpudding schrieb: Beim Sohn selber sollte auch eine Reaktion ankommen. Vielleicht ist das zuständige JA bereit, da ´mal einen Hausbesuch zu machen? Ich würde das ´mal anregen...
(18-07-2015, 14:36)zeitgenosse schrieb: Geh zu den Lehrern so lange hin, bis sie checken, was läuft. [...] Und wenn es ihnen klar ist, sagst du ihnen, dass du gerne möchtest, dass sie ihren Erziehungsauftrag Ernst nehmen und dem Jungen klar seine Grenzen aufzeigen [...]
Vielen Dank für die Hinweise.
Ich wende mich mal an das JA und evtl. die Schule, welche den Sohn zur Ordnung rufen bzw. die Mutter an ihren Erziehungsauftrag erinnern müssen. Allerdings hat das JA doch sicherlich wichtigeres zu tun: Irgendeiner Irren dabei helfen, einen anderen Vater zu entsorgen z.B.