18-07-2015, 12:08
(18-07-2015, 10:59)bio schrieb: Ich überlegen gerade, ob ich nicht doch Anzeige erstatten soll. Immerhin hat sie sich gewaltsam Zutritt zu meiner Wohnung verschafft.Nein, dagegen sprechen gleich mehrere Gründe.
p_ nannte Einen und ich auch schon einen Enderen. In einem "Wettbewerb" wer wem gegenüber Gewalt ausgeübt hat, verliert in der Regel der männliche Anzeigenerstatter ...
Und glaub mir, Du willst nicht wirklich ein Gewaltschutzverfahren gegen Dich laufen haben.
(18-07-2015, 11:21)bio schrieb: Es wird ein Hauptsacheverfahren geben. Sollte ich die Situation ansprechen?Selbstverständlich, warum denn nicht ? Es schadet sicher auch nicht zu erwähnen, dass Du auf eine Strafanzeige verzichtet hast, um den Konflikt nicht noch zu verschärfen.
Weshalb eigentlich ein Hauptsacheverfahren ? Genügt es nicht, die vorhandene Umgangsregelung um eine Ferienregelung zu ergänzen?
(18-07-2015, 11:21)bio schrieb: Es gibt eine ähnliche Situation, als die Mutter wütend wurde und mich beschimpfte.Kenne ich ausführlich ... interessiert keinen Richter ...
(18-07-2015, 11:21)bio schrieb: Das Problem ist auch, dass die Mutter die Alleinverfügungsmacht für Umzüge haben möchte.Dafür müsste sie theoretisch einen Antrag auf ABR stellen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel