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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#12
Für mich stellt sich die Frage, was denn zu befürchten ist, wenn der Vergleich (zwischen den Eltern) nicht abgeändert wird, dem Kind die Regelung tatsächlich überlassen wird, das Kind/seine Regelung tatsächlich  akzeptiert und priorisiert wird?

Der Umgangsvergleich hat/hätte sich damit faktisch erledigt, ohne ihn nochmals anfassen zu müssen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Skipper - 15-07-2015, 11:22

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