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Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren?
#1
Die Weigerung eine Abänderungsklage herbeizuführen (vom Jobcenter gewollt) hat tatsächlich ein umdenken bei der Mutter bewirkt

Wegen gemeinsamer Sorge sind wir bereits in  der Beschwerde. Begründung steht noch aus. Seit 4 Monaten!

Sie befürchtet nach wie vor das ich "nur" die gemeinsame Sorge will um ein paritätisches Wechselmodell besser zu bekommen.
Eine aussergerichtliche Einigung ist aber möglich.

Wie machen wir das? Geht das ohne Anwälte? Können wir zu irgendeinem Jugendamt gehen und die gem. Sorge beurkunden lassen. So das dann alles vorbei ist?
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Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von Absurdistan - 24-06-2015, 10:59
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 00:05
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 12:08
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 14:58

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