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Schreiben an Familienministerium und Justiz
#13
(23-05-2015, 12:21)Skipper schrieb: Wer hat das geschrieben?

Grundsätzlich haben die beschriebenen Familien Anspruch auf SGB II-Hilfen, wenn das Einkommen nicht den sozialrechtl. Bedarf deckt.

S.

Meine Frau hat das ans Ministerium geschickt, dachte es wäre auch für euch interssant.
Vielen Dank für den Hinweis, aber dazu ist unser gemeinsamer Verdienst um ca, 200,-€ zu viel.

(23-05-2015, 19:14)Skipper schrieb: Was ist Gifhorn nun eigentlich?

Vater, der laut Parallel-Thread Antrag auf Vermittlung stellte,
oder eine sich beschwerende Next?

S.

Ja, was bin ich, daß weiß ich oft auch nicht. Ein Blick in die Hose zeigt mir wer hier die Eier an hat. Smile

(23-05-2015, 14:09)Leutnant Dino schrieb: Zweitfrauen und Erstexfrauen streiten sich um das Geld eines Mannes. Dem dürfte es egal sein welche Frau seine Kohle bekommt. Er selbst hat so oder so nichts.

Das ist doch mein Dilema, warum geht denn keiner dagegen an? Wer kann denn mit einem Selbstbehalt noch einer Frau was bieten und nicht als Bettler dastehen. Während meine Ex mit neuem Partner im Geldregen steht. Soviel wie die Ex jetzt hat, haben wir damals monatlich gemeinsam nie verdient!
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RE: Schreiben an Familienministerium und Justiz - von Gifhorn - 28-05-2015, 12:45
RE: Schreiben an Familienministerium und Justiz - von the notorious iglu - 23-05-2015, 15:05
RE: Schreiben an Familienministerium und Justiz - von zeitgenosse - 26-05-2015, 21:15

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