23-05-2015, 12:21
Wer hat das geschrieben?
Grundsätzlich haben die beschriebenen Familien Anspruch auf SGB II-Hilfen, wenn das Einkommen nicht den sozialrechtl. Bedarf deckt.
S.
Grundsätzlich haben die beschriebenen Familien Anspruch auf SGB II-Hilfen, wenn das Einkommen nicht den sozialrechtl. Bedarf deckt.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.