(23-04-2015, 09:49)p__ schrieb: Natürlich gibt es Urteile, die mit Verwirkung des Elternunterhalts wegen schuldhaften Verhaltens enden, z.B. das Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.03.2000, Aktenzeichen: 15 UF 605/99.
In diesem Fall ging es gegen den bösen Vater, nicht gegen die liebe Mutter ....