23-04-2015, 09:09
(22-04-2015, 19:52)Baum schrieb: Erste Verteidigungsstrategie beim Elternunterhalt sollte immer die Verwirkung gem. 1611 BGB sein. Hat sich deine Mutter denn während deiner Minderjährigkeit ausreichend um dich gekümmert?
Klar, steht so im Gesetz schwarz auf weiss geschrieben.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass du damit keinen Erfolg haben wirst.
Es gibt bundesweit wohl keinen einzigen erfolgreichen Fall in dieser Weise.
Es gilt immer biologische Verwandtschaft.
Einzige Ausnahme wäre, wenn die Mutter dich erfolgreich gekillt hätte, Nachweis mittels beglaubigter eigener Sterbeurkunde.
Frag mal deinen Anwalt - aber investiere nicht zu viel Geld ....