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Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo?
#1
Hallo zusammen!

Ich habe diverse Beiträge zum Thema gelesen. So wie es aussieht hat die Ex alle zwei Jahre die Möglichkeit mir die Hosen runterziehen zu lassen.
Dazu hab ich Fragen: kann ich diese Prozedur auch selbst auslösen? Wo setzt man da an? Muß ich das mit einem Gericht machen? Herrscht Anwaltspflicht? falls ja, was erwarten mich da für Kosten, wer hat die zu tragen? oder geht das mit dem Jugendamt? Werden letzte 12 Nettomonatseinkommen berücksichtigt? Was ist eigentlich mit Kapitalvermögen?
Den Kindesunterhalt zahle ich auf Basis eines Gerichtsurteils, die Anwältin meiner Ex wahrscheinlich hatte es aus Gründen der Streitwertmaximierung mit in die Trennungsunterhaltsklage genommen. Das Urteil im Wortlaut "Der Antragsgegener wird verpflichtet an das Kind...zu Händen der Antragstellerin eine dynamisierte und zum Ersten eines jeden Monats im Voraus fällige Unterhaltsrente für die Zeit ab dem 22.12.2012 in Höhe von 110 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach § 1612a BGB, abzgl. der Hälfte des jeweiligen Kindergeldes für ein erstes Kind....zu zahlen."

Gibt es hier im Forum eventuell irgendwo einen guten Beitrag mit einer Art Anleitung, wie man das Nettoeinkommen bereinigt? Ich möchte auch Fahrtkosten mit ansetzen, fahre jedes zweite Wochenende 4 x 150km. Irgendwo hab ich hier mal einen Beitrag gelesen, wo jemand die Kosten für das Vorhalten des Kinderzimmers aufführte. Ich möchte erstmal alles mögliche einbringen, mehr als es ablehnen können die ja nicht. Was ist mit dem Posten "Neue Partnerin"? Hat das auch Einfluss auf den KU?

...achso, Hintergrund meiner Frage ist: ich habe seit über einem Jahr de facto weniger Einkommen. Ich hielt es nicht mehr für angebracht, an den beiden Wochenenden im Monat, an denen ich meinen Sohn nicht habe, mir jeweils die zwei Nächte um die Ohren zu schlagen mit einem Nebenjob.
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Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo? - von Schnabelhalter - 08-04-2015, 09:08

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