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Vaterschaftsfeststellung
#3
(02-04-2015, 11:56)Papi-Lohn schrieb: Der Typ muss für ein Kind zahlen, das gar nicht vom ihm ist. Seine ehebrecherische Alte verheimlicht den Erzeuger ...

Das wäre der Punkt, an dem es sinnvoll ist, keinen Unterhalt mehr zu bezahlen. Ein Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach STGB 170 an einem Kind, das man nicht einmal gezeugt hat, wäre wohl ein gefundenes Fressen für die Medien.

Als meine Ex anfing, Kinder in die bestehende Ehe hinein zu zeugen und ich auch noch zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt wurde, nachdem ich das Verfahren zur Aberkennung der Vaterschaft gewonnen hatte, habe ich nichts mehr unternommen - keine Anträge und kein Unterhalt. Das hatte dann zwei Konsequenzen. Erstens hat man eiligst ohne meine Beteiligung ein weiteres Verfahren zu Aberkennung des dritten Kindes ohne meine Beteiligung durchgeführt - und ohne Kosten für mich. Zweitens hatte meine Ex in der folgenden Scheidung alle Ansprüche verloren und zu ihrer Überraschung gabs keinen nachehelichen Unterhalt.
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Vaterschaftsfeststellung - von Leutnant Dino - 02-04-2015, 10:16
RE: Vaterschaftsfeststellung - von Papi-Lohn - 02-04-2015, 11:56
RE: Vaterschaftsfeststellung - von Petrus - 03-04-2015, 07:21
RE: Vaterschaftsfeststellung - von p__ - 03-04-2015, 10:33
RE: Vaterschaftsfeststellung - von Dzombo - 05-04-2015, 05:55

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