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OLG Hamm AZ.: II-6 WF 260/12 VKH nur, wenn die Eltern arm sind.
#4
(27-02-2013, 16:29)beppo schrieb: Es ist für mich aber das erste Mal, dass ich von Prozesskostenvorschuss für klagende Kinder höre.

Die klagenden sind doch immer die Kinder, nicht der sorgeberechtigte Elternteil. Der ist nur deren gesetzlicher Vertreter.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG Hamm AZ.: II-6 WF 260/12 VKH nur, wenn die Eltern arm sind. - von Camper1955 - 28-02-2013, 09:41

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