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Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW
#9
Du mußt Dir die OLG-Leitlinien in Deinem Bezirk rausgoogeln; und selbst dann ist
der Richter eine Stufe höher als der liebe Gott.
Vergiß das mit der Altersvorsorge; das Regime teilte mir mit dass Tilgung einer
wertlosen ETW ( zugezogene Kilturbereicherer) genug sei; nix mit 5%.

Auch wurden mir nur die umlagefähigen NK anerkannt.

Somit: Mit geldwertem Vorteil; Verlust der Altersvorsorge und reduzierten NK
habe ich voll verloeren. Wäre ich in dieser Wohnung Mieter sähe die Welt anders
aus

Na; Horch und Guck; mitgelesen ?
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RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Hasserfuellter - 26-02-2013, 20:20
RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Hasserfuellter - 27-02-2013, 20:30

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