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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#49
@Skipper:Für deine Berechnungsgrundlage benötige ich aber zumindest erst mal eine andere "angemessene" Wohnung, also 3-Raum Wohnung, und dann werde ich erst mal wieder "ohne jegliche Hilfe" umziehen dürfen.

Dann stellt sich im Gegenzug noch immer die Frage, wer letztendlich für die gesamten Umzugskosten, usw. aufkommt, die kann ich eh nicht tragen.Es wird es sicher auch zusätzlich erschwert,weil zum einen Kaution (die monatlich mit 10% abgezogen wird) für diese Wohnung gezahlt wird und man nicht mal eben so schnell aus dem Mietvertrag (Kündigungsschutz) kommt. Selbst wenn die vorherige Kaution passe wäre, kommt mit einer eventuell genehmigten anderen Wohnung dann wieder eine Kaution dazu, die um einiges höher ist, die wiederum nur als Darlehen abgegolten wird.
Sämtliche Ummeldungen schlagen ebenfalls mit Kosten zu Buche. Selbst wenn man der Arge "Umgangsvereitelung" vorwerfen würde, mit dem, was sie praktiziert haben, vermute ich, das man da wenig Chancen haben wird.

Letztendlich kann ich erst dann an meine Gesundheit denken, wenn die obige Aktion in "trockenen Tüchern" ist.
Und was den Umgang betrifft, arbeite ich zur Zeit einen Antrag auf Regelung des Umgangs aus.

@blue: und da Du es ja selber angesprochen hast "Ich habe nichts gegen Dich!", Dein Zugeständnis nehme ich an. Ich hoffe, das es dann keine Fetzereien mehr gibt.
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Desaster2005 - 16-02-2013, 02:53
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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