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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#15
(15-02-2013, 07:04)expat schrieb: KM und KV sind beides Juristensprech, mehr sprachliche Distanz ist kaum möglich. Warum sollten wir die Ausdrucksweise der Gegenseite treudoof kopieren?
Eben!

In diesem Zusammenhang möchte ich gerne den Rechtsanwalt Ingo Alberti zitieren.

Pseudojuristische Begriffe, die in keinem Gesetz (Kindesvater, Kindesmutter) bzw. nicht im BGB (Besuch) stehen sowie nicht im Duden (Kindesvater, Kindesmutter) sollten stets vermieden werden. Sie helfen in der Regel dabei, Menschen und ihre Beziehungen leichter entwerten, entrechten bzw. zerstören zu können.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von blue - 15-02-2013, 10:56
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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