Welches OLG?
Welche "gesetzlichen Anforderungen"?
Das Schreiben ist die übliche Unverschämtheit eines Jugendamtes, bzw. Beistandschaft. Die werden, egal was du machst, sagen, dass es nicht ausreicht.
Der 2. Satz macht ja mal gar keinen Sinn oder kann mir jemand den logischen Inhalt erklären - mal agesehen vom Deutsch.
Welche "gesetzlichen Anforderungen"?
Das Schreiben ist die übliche Unverschämtheit eines Jugendamtes, bzw. Beistandschaft. Die werden, egal was du machst, sagen, dass es nicht ausreicht.
Der 2. Satz macht ja mal gar keinen Sinn oder kann mir jemand den logischen Inhalt erklären - mal agesehen vom Deutsch.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #