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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#22
Ich kann mich mit meiner Tochter, bzw. Ex Frau nicht auf eine Quotelung einigen.
Daher hat meine Tochter einen Anwalt aufgesucht, der nun Klage eingereicht hat.
Ergo ist die Antragstellerin meine Tochter, die die Quotelung von den beiden Elternteilen gerichtlich festlegen will.

Daher steht in der Ladung unter Verfahrensbeteiligte:
Antragstellerin "Kind"
Verfahrensbevollmächtigte "Anwalt"
Antragsgegner "ich"
Verfahrensbevollmächtigter "mein Anwalt"

Von meiner Ex, die ja nun auch in dem Sinne "Beklagte" oder "Antrgasgegner" ist, kein Wort!

Meine Tochter muss zusehen, dass das Einkommen "beider" Elternteile so hoch wie möglich angesetzt wird, während es natürlich mein Bestreben sein muss, es so gering wie möglich zu halten.

Da dies in gleichem Maße wie mich auch meine Ex angeht,
die Quotelung so gering wie möglich zu halten, ist auch sie im Sinne des Gesetzes "Beklagte". Meine Tochter hat ihr gegenüber die gleichen Ansprüche wie an mich.

Von ihr lese ich aber kein Wort!
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RE: Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt - von masku - 06-02-2013, 18:31

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