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Künstliche Befruchtung wider Willen: Vater muss zahlen
#14
Aus Sicht des deutschen Familienrechts ist da auch nichts zu zweifeln.

Es geht eher um vertragswidriges Verhalten eines Dritten, nämlich der Samenbank.
Dass das Vertragswidrige Verhalten zu "etwas" geführt hat, liegt auf der Hand.
Ob man das als "Schaden" im klassischen Sinne bezeichnen kann ist strittig.
Bei manchem "Ärztepfusch", also misslungene Abtreibung u.ä. musste der Arzt/das Krankenhaus, bzw. die versicherung Schadenersatz in Höhe des Unterhalts leisten.

Aus dieser Sicht heraus, sollte es doch auch möglich sein, die Samenbank, bzw. deren Versicherung wegen vertragswidrigem Verhalten für die Folgen in Haftung zu nehmen.

Ansonsten gilt: Mit einer Firma, die ich nicht für Pfusch in Haftung nehmen kann mache ich keine Geschäfte.
Ergo: Schon aufgrund anderer Dinge (ungeklärte Rechtslage auf Info zur Abstammung) sollte eigentlich jede Samenbank entweder eine dicke Haftpflichversicherung für etwaige Folgen abschließen oder gleich den Laden dicht machen.

Siehe z.B. hier http://www.spiegel.de/panorama/justiz/na...81745.html
Was ist, wenn das Kind noch unterhaltsberechtigt ist?
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RE: Künstliche Befruchtung wider Willen: Vater muss zahlen - von MitGlied - 06-02-2013, 12:46

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