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Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen?
#4
(18-01-2013, 23:19)beppo schrieb:
(18-01-2013, 23:13)L3NNOX schrieb: 1.) Wie errechnet sich hier der Gegenstandswert?
Strittigen Teil des monatlichen Unterhaltsbetrages mal 12.

Also müsste aus Sicht des Anwalts der Strittigen Teil des monatlichen Unterhaltsbetrages 6000€ : 12= 500€ sein? Das stimmt vorne und hinten nicht, da ich ja "nur" 300 zahle und bestenfalls 80 davon strittig waren.
Sehe ich das richtig?
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RE: Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen? - von L3NNOX - 18-01-2013, 23:51

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