18-01-2013, 23:13
Hallo Forum,
habe mal wieder Post bekommen![Angry Angry](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/angry.gif)
Da mein Anwalt das Verfahren über den Trennungsunterhalt als abgeschlossen sieht, fordert er nach § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG bei einem (von ihm errechneten) Gegenstandswert von 6000€ eine Einigungsgebühr von 338€ (1.0) plus 19% Mwst macht 402,22€![Angry Angry](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/angry.gif)
Trennungsunterhalt ist etwas über 300€
1.) Wie errechnet sich hier der Gegenstandswert?
2.) ist das so üblich und ok?
Danke für alle Antworten..
habe mal wieder Post bekommen
![Angry Angry](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/angry.gif)
Da mein Anwalt das Verfahren über den Trennungsunterhalt als abgeschlossen sieht, fordert er nach § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG bei einem (von ihm errechneten) Gegenstandswert von 6000€ eine Einigungsgebühr von 338€ (1.0) plus 19% Mwst macht 402,22€
![Angry Angry](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/angry.gif)
Trennungsunterhalt ist etwas über 300€
1.) Wie errechnet sich hier der Gegenstandswert?
2.) ist das so üblich und ok?
Danke für alle Antworten..