Hi,
um alle Fragen beantworten zu können erstmal der Ablauf bisher in Chronologischer Reihenfolge:
Trennung Ende März 2009
Auszug Mitte April 2009
Erster Termin bei JA zwecks KU: Ende April 2009
- hier habe ich es abgelehnt den Titel zu unterschreiben und meine Anwältin eingeschaltet
Gerichtstermin: Januar 2010
Im Urteil steht:
Vergleich:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Antragsgegner derzeit keinen Unterhalt für die minderjährigen Antragsteller schuldet, da er sich in einer Weiterbildung befindet.
2. Der Antragsgegener verpflichtet sich, mindestens zum 30.03.2011 den Antragsstellern mitzuteilen, ob die Ausbildung als Fachwirt erfolgreich abgeschlossen wurde und ob eine neue Arbeitsaufgabe mit neuem Arbeitsvertrag geschlossen werden konnte.
Dafür ist zu überreichen Abschluss als Fachwirt und ggf. der neue Arbeitsvertrag.
3. Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass nach dem Zeitpunkt Aprill 2011 die Frage der Unterhaltszahlungen wieder auflebt.
Ab April 2011 habe ich dann angefangen den KU von 313 € zu zahlen.
- Jahresnetto ca. 23T €, incl. 13 Monatsgehalt, Krankenprämie, Urlaubsgeld
Ende März 2012 kam der Brief von JA das ich ab sofort 360 € für beide Kinder zahlen müsse.
- hab mir einen Termin geholt und mit dem MA des JA gesprochen, Unterlagen neu eingericht usw.
Dann kam der 06.2012 Beschluss:
Leistungen nach dem UVG: die zusätzlichen 47 € gehen auf das JA über, müssen aber ggf. zurückgezahlt werden.
Nachricht vom JC 09.2012
Forderung: nach deren Berechnung, je 272€ pro Kind und 2075 € Rückzahlung.
Hatte dann im Oktober einen Termin beim JC bei dem ich Steuererklärungen von 2009-2011 sowie Lehrgangsnachweise für die Weiterbildung zum Betriebswirt mitbringen sollte.
Die Lehrgangskosten und Teilnahme konnte ich nachweisen, die Steuererklärungen hatte ich nicht gefunden, daher habe ich die Schreiben vom Finanzamt mitgenommen in den steht das die Steuerrückzahlungen an das JA übergegangen sind.
Das Dazu, ich werde mich jetzt an die Antworten auf eure Fragen machen.
um alle Fragen beantworten zu können erstmal der Ablauf bisher in Chronologischer Reihenfolge:
Trennung Ende März 2009
Auszug Mitte April 2009
Erster Termin bei JA zwecks KU: Ende April 2009
- hier habe ich es abgelehnt den Titel zu unterschreiben und meine Anwältin eingeschaltet
Gerichtstermin: Januar 2010
Im Urteil steht:
Vergleich:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Antragsgegner derzeit keinen Unterhalt für die minderjährigen Antragsteller schuldet, da er sich in einer Weiterbildung befindet.
2. Der Antragsgegener verpflichtet sich, mindestens zum 30.03.2011 den Antragsstellern mitzuteilen, ob die Ausbildung als Fachwirt erfolgreich abgeschlossen wurde und ob eine neue Arbeitsaufgabe mit neuem Arbeitsvertrag geschlossen werden konnte.
Dafür ist zu überreichen Abschluss als Fachwirt und ggf. der neue Arbeitsvertrag.
3. Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass nach dem Zeitpunkt Aprill 2011 die Frage der Unterhaltszahlungen wieder auflebt.
Ab April 2011 habe ich dann angefangen den KU von 313 € zu zahlen.
- Jahresnetto ca. 23T €, incl. 13 Monatsgehalt, Krankenprämie, Urlaubsgeld
Ende März 2012 kam der Brief von JA das ich ab sofort 360 € für beide Kinder zahlen müsse.
- hab mir einen Termin geholt und mit dem MA des JA gesprochen, Unterlagen neu eingericht usw.
Dann kam der 06.2012 Beschluss:
Leistungen nach dem UVG: die zusätzlichen 47 € gehen auf das JA über, müssen aber ggf. zurückgezahlt werden.
Nachricht vom JC 09.2012
Forderung: nach deren Berechnung, je 272€ pro Kind und 2075 € Rückzahlung.
Hatte dann im Oktober einen Termin beim JC bei dem ich Steuererklärungen von 2009-2011 sowie Lehrgangsnachweise für die Weiterbildung zum Betriebswirt mitbringen sollte.
Die Lehrgangskosten und Teilnahme konnte ich nachweisen, die Steuererklärungen hatte ich nicht gefunden, daher habe ich die Schreiben vom Finanzamt mitgenommen in den steht das die Steuerrückzahlungen an das JA übergegangen sind.
Das Dazu, ich werde mich jetzt an die Antworten auf eure Fragen machen.