06-01-2013, 19:19
@Camper 1955
Die Kinder wollen nicht zum TE und der TE will nicht zum Gericht. Erkläre mir bitte ´mal, was da zu tun ist.
@Robert
Wenn das JA von einer Kindeswohlgefährdung ausgeht, muß es tätig werden - zunächst in Form eines Verwaltungsaktes, was die vorübergehende Inobhutnahme sein kann -aber auch die wird beim Alter der Kinder m. E. nicht mehr ohne deren Zustimmung erfolgen.
Die Kinder wollen nicht zum TE und der TE will nicht zum Gericht. Erkläre mir bitte ´mal, was da zu tun ist.
@Robert
Wenn das JA von einer Kindeswohlgefährdung ausgeht, muß es tätig werden - zunächst in Form eines Verwaltungsaktes, was die vorübergehende Inobhutnahme sein kann -aber auch die wird beim Alter der Kinder m. E. nicht mehr ohne deren Zustimmung erfolgen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...