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Umgangsverletzung durch die Kindsmutter
#30
@Camper 1955

Die Kinder wollen nicht zum TE und der TE will nicht zum Gericht. Erkläre mir bitte ´mal, was da zu tun ist.

@Robert

Wenn das JA von einer Kindeswohlgefährdung ausgeht, muß es tätig werden - zunächst in Form eines Verwaltungsaktes, was die vorübergehende Inobhutnahme sein kann -aber auch die wird beim Alter der Kinder m. E. nicht mehr ohne deren Zustimmung erfolgen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Umgangsverletzung durch die Kindsmutter - von iglu - 05-01-2013, 20:34
RE: Umgangsverletzung durch die Kindsmutter - von Ibykus - 06-01-2013, 14:30
RE: Umgangsverletzung durch die Kindsmutter - von wackelpudding - 06-01-2013, 19:19

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