02-01-2013, 19:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2013, 19:05 von Camper1955.)
(02-01-2013, 18:44)bio schrieb: Ich frage mich, ob ich in einem Gerichtsverfahren u.U. zu rückwirkend höherem KU verdonnert werden könnte.
Ich denke nicht. Du hast bisher keine schriftliche Auskunftsaufforderung erhalten. Auf Unterhalt kann nur für die Zukunft nicht verzichtet werden.
§ 1614 Abs 1 BGB.
Und dazu brauchst Du nun mal was schriftliches in den Händen.
Ohne Papierkrieg geht da gar nichts. Hoffentlich hast Du Beweise in Form von Kontoauszügen, dass Du die 133 € regelmäßig überweist.
Abgesehen davon liegt Dein Selbstbehalt bei regelmäßigem Umgang mit dem Kind schon mal über 1000 €. Umgangskosten und erhöhte Wohnkosten erhöhen nun mal den Selbstbehalt. Deine angemessenen Wohnkosten dürften ja höher liegen, als 360 € warm.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.