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Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt
#14
Nochmal: Da ist schon ein Unterschied. Ganz knapp und vereinfacht:

Keinen Kindesunterhalt gezahlt, zu dem du verurteilt wurdest:

- Ärger mit Zivilrecht: Vollstreckung, Schulden
- Ärger mit Strafrecht §170 StGB

Keinen Ehegattenunterhalt gezahlt, zu dem du verurteilt wurdest:

- Ärger mit Zivilrecht: Vollstreckung, Schulden.

Ob du ausgeurteilten Unterhalt deswegen nicht zahlst, weil du keine Lust hattest morgens aufzustehen oder ob du in die Antarktis ausgewandert bist ist dabei höchstens für die Praxis der Vollstreckung relevant: Im eigenen Bett fasst dich der Gerichtsvollzieher leichter wie in der Antarktis.

Es spielt auch keine Rolle, ob du tatsächlich gute Gründe für eine Nichtzahlung hattest. Mit diesen guten Gründen musst du erst zum Gericht und eine Abänderungklage erfolgreich abschliessen. Bezahlt werden muss immer das, was ausgeurteilt wurde, auch wenn sich die Begründung für ein Unteil mittlerweile geändert hat. Es zählen Urteile und nicht die Realität.

Dass das Ende vorprogrammiert ist, realisieren Männer nur wenn sie es erreicht haben. Vorher ist oft sogar noch Arroganz im Spiel, "mit mir nicht", "wer am Ende ist, der ist auch selbst dafür mitverantwortlich", "so weit kann es nicht kommen" etc.

Das gilt auch für Neuheiraten, vor allem wenn man Damen ehelicht die schon bei der Heirat ernährt werden "dürfen". Und das ist bei Reisemitbringeln fast immer der Fall.
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RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von p__ - 29-12-2012, 14:38
RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von zwangszahler - 30-12-2012, 13:06

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