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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#22
Jetzt trauen sich auch andere aus den Löchern, z.B. Dr. Wolfram Viefhues, Oberhausen: http://www.familienrecht.de/unterhalt/au...-ehedauer/

"Bemerkenswert ist: Obwohl das Unterhaltsrecht vor einer nicht unerheblichen Änderung steht, konnte sich die Praxis bisher nicht im Gesetzgebungsverfahren einbringen. Eine öffentliche Debatte wurde durch den ursprünglichen Zeitplan und die gewählte Verfahrensweise unmöglich gemacht." und zur neuen Formulierung (Hervorhebungen durch mich):

"Wird hingegen – wie es der Gesetzgeber offenbar will – die Ehedauer als eigenständiges Kriterium auf die gleiche Ebene wie die im Gesetz ebenfalls genannten ehebedingten Nachteile gestellt, werden damit für die zusammenfassende Billigkeitsabwägung die übrigen – nicht ausdrücklich genannten – Kriterien bewusst in den Hintergrund gerückt.
Auch eine erst jetzt nach neuem Recht geschlossene Ehe führt dann nach langer Dauer zu einem unbefristeten Unterhaltsanspruch – trotz Kenntnis der bestehenden gesetzlichen Regelung.
Dies müsste sogar dann gelten, wenn keinerlei wirtschaftliche Verflechtung im Sinne einer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Unterhaltspflichtigen entstanden ist, sondern lediglich ein Einkommensunterschied die Basis für das Unterhaltsbegehren ist.
"

Noch mehr: http://www.familienrecht.de/unterhalt/ne...unterhalt/

Von wegen "kleine Reform". Mit einem Schlag lebenslangen Unterhalt als Regel in voller Höhe eingeführt, wenn die Ehe ein paar Jahre dauerte.
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RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von p__ - 21-12-2012, 22:52
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

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